Rechtsprechung
KG, 28.10.1991 - 2 Ss 59/91, 5 Ws (B) 100/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer unangemessen hohen Entgeltforderung für die Vermietung von Wohnungen bei Überschreiten der ortsüblichen Entgelte um 20 %; Ausschluss eines Wirtschaftsstraftatbestandes bei fehlender Gewinnerzielung durch den Vermieter trotz Übersteigens der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Modernisierung; Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.01.1991 - 330 OWi 617/90
- KG, 28.10.1991 - 2 Ss 59/91, 5 Ws (B) 100/91
Papierfundstellen
- WM 1992, 140
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 06.06.1991 - 8 REMiet 323/91
Bestimmung des Wohnwertmerkmals "Beschaffenheit"; Zustandekommen und Eigenschaft …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83
Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81
Tatbestand des fortgesetzten Mietwuchers - Vermietung von Wohnraum an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83
Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88
Begriff der "laufenden Aufwendungen" des Vermieters gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 …
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- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Dies ist seine einzige ihm vom Gesetz beigelegte Funktion (vgl. etwa KG, Beschlüsse vom 6. Juni 1991 - 8 RE-Miet 323/91 - WM 1991, 425 [426] und vom 28. Oktober 1991 - 2 Ss 59/91 - 5 Ws [B] 100/91 - WM 1992, 140 [141]).Namentlich darf er, auch wenn für die Gemeinde ein anerkannter Mietspiegel vorhanden ist, sein Mieterhöhungsverlangen in anderer Weise als durch Bezugnahme auf den Mietspiegel begründen, sofern er der Ansicht ist, die ortsübliche Vergleichsmiete liege über den Angaben des Mietspiegels (vgl. etwa KG, Beschluß vom 28. Oktober 1991 - 2 Ss 59/91 - 5 Ws [B] 100/91 - WM 1992, 140 [141]).
Die ortsübliche Vergleichsmiete darf aber weder in einem Rechtsstreit über ein Mieterhöhungsverlangen noch in Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG allein an Hand eines substantiiert in Zweifel gezogenen Mietspiegels festgestellt werden (vgl. KG, Beschluß vom 28. Oktober 1991, a.a.O. S. 141; OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 1. Juni 1994 - 2 Ws [B] 335/94 OWiG - NJW-RR 1994, 1233 [1234]).
- KG, 06.07.1994 - 5 Ws (B) 214/93
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Unterbleiben der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 5543/97
Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrig überzahlten Mietzinses ; Auslegung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 01.06.1994 - 2 Ws (B) 335/94
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Basis für die Berechnung der …
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